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SPORT

Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen

Kunstrasenplätze sollen zukünftig nicht mehr gefördert werden. (Foto: © KM)
Die Landesregierung wird Kunstrasenspielfelder, die mit Mikroplastik verfüllt werden, zukünftig nicht mehr fördern. Sportministerin Susanne Eisenmann sagte, sie werde sich Rahmen des Solidarpakts Sport IV für ein Sonderprogramm zur Sanierung von Kunstrasenplätzen einsetzen. Das bisher verwendete Kunststoffgranulat gelangt als Mikroplastik in die Nahrungskette und soll durch umweltschonendere Alternativen ersetzt werden.

Auf der Mitgliederversammlung des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. am vergangenen Samstag in Mannheim hat sich Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann dafür ausgesprochen, im Rahmen des Solidarpakts Sport IV ein Sonderprogramm zur Sanierung von Kunstrasenplätzen aufzulegen. Damit soll das bisher in Kunstrasenfelder verfüllte und biologisch nicht abbaubare Kunststoffgranulat durch ökologisch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.

„Kunststoffgranulate sind positiv für die Bespielbarkeit des Platzes, aber negativ für die Natur“, sagt die Sportministerin zur Begründung. „Wind und Regen verteilen das Granulat in der Umwelt, die Spieler tragen es an den Sportschuhen und in der Kleidung nach Hause. Am Ende landet es in der Nahrungskette. Das kann niemand länger wollen“, so Eisenmann.

„Wir dürfen den Sport nicht mit den Sanierungskosten alleine lassen“

In Mannheim sei sehr deutlich geworden, dass sich der Landessportverband dem Problem stelle und es entschlossen angehe. „Auch das Land hat ein Signal gesetzt. Wir werden Kunstrasenspielfelder, die mit Mikroplastik verfüllt werden, zukünftig nicht mehr fördern“, sagte Eisenmann. Ausgenommen seien dabei Vereine, die bereits einen Förderbescheid erhalten haben. Diese Bewilligungsbescheide haben Bestandskraft. „Doch auch hier werden wir das Gespräch mit dem organisierten Sport suchen, um zu klären, ob ein Austausch des Kunststoffgranulats noch möglich ist. Daraus entstehende Mehrkosten sind natürlich förderfähig“, betont die Sportministerin. Etwas anders gelagert seien diejenigen Fälle, in denen Vereine eine vorzeitige Baufreigabe erhalten haben, aber noch keinen Förderbescheid. Hier können die Baumaßnahmen gefördert werden, wenn beim neuen Kunstrasenspielfeld auf Kunststoffgranulat verzichtet wird. Auch in diesem Fall wären etwaige entstehende Mehrkosten förderfähig.

„Was die Zukunft anbelangt, ist klar: Wir dürfen den organisierten Sport nicht mit den Sanierungskosten alleine lassen“, so Eisenmann. Im Solidarpakt Sport III hat das Land im Rahmen der Sportstättenbauförderung ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von vier Millionen Euro jährlich vereinbart, um den Antragsstau abzubauen. „Hier haben wir große Fortschritte erzielt. Jetzt steht mit Mikroplastik die nächste Herausforderung an. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die vier Millionen Euro im Solidarpakt IV als Sonderprogramm bleiben. Jetzt eben mit einem anderen Schwerpunkt, nämlich der Sanierung von Kunstrasenplätzen“, so Sportministerin Eisenmann.

Angemessene Übergangsfrist für Sanierungsmaßnahmen

Der organisierte Sport in Deutschland stehe auch deshalb vor einer großen finanziellen und organisatorischen Herausforderung, weil die Europäische Chemikalienagentur Anfang des Jahres ein Verbot für den Einsatz von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik vorgeschlagen hat. Darunter fällt auch das Kunststoffgranulat für Kunstrasenspielfelder. Das Jahr 2021 steht derzeit als Datum für ein solches Verbot im Raum. Der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Fußball-Bund haben sich bereits positioniert und fordern eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren. Auch die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland teilen im Hinblick auf die kommunalen Kunstrasenspielfelder die Positionierung des organisierten Sports.

„So sehr ich einen entschlossenen Kampf gegen Mikroplastik begrüße und unterstütze: Eine Sanierung aller betroffenen Plätze in Baden-Württemberg und Deutschland in so kurzer Zeit ist schlicht nicht zu schaffen. Bei einem EU-Verbot ab dem Jahr 2021 besteht die Gefahr, dass Plätze stillgelegt werden müssen, weil sie nicht rechtzeitig saniert werden können“, so Eisenmann. Das hätte dramatische Konsequenzen für viele Sport- und Bewegungsangebote in Baden-Württemberg und Deutschland. „Betroffen wären nicht nur die Vereine selbst, sondern auch der Schulsport und Kooperationen von Schulen und Vereinen. Ich werde deshalb gemeinsam mit den anderen Sportministerinnen und Sportministern alle Hebel in Bewegung setzen, dass der organisierte Sport eine angemessene Übergangsfrist für die Sanierungsmaßnahmen bekommt“, betont Sportministerin Susanne Eisenmann.

Über den Solidarpakt Sport III (2017 bis 2021) werden für den Sport jährlich über 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2020 nimmt die Landesregierung die Gespräche mit dem Landessportverband für den Solidarpakt Sport IV auf, der sich voraussichtlich vom Jahr 2022 an bis zum Jahr 2026 erstrecken wird.

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