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FRÜHKINDLICHE BILDUNG

Qualitätsschub für frühkindliche Bildung 

Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung investiert das Land bis 2024 jährlich bis 80 Mio Euro in die frühkindliche Bildung. (Foto: © KM)
Baden-Württemberg macht zum neuen Kindergartenjahr einen großen Schritt zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung: Im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung investiert das Land bis 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich in Kitas. Hinzu kommen 729 Millionen Euro Bundesmittel. „Unser Ziel ist, mehr Qualität von Anfang an für alle Kinder zu ermöglichen“, so Kultusministerin Eisenmann. 

Baden-Württemberg macht zum neuen Kindergartenjahr einen großen Schritt zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. „Die frühen Lebensjahre prägen die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder. Die Qualität der frühkindlichen Bildung ist deshalb entscheidend für eine erfolgreiche Bildungsbiografie unserer Kinder“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Das Kultusministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben im Januar 2019 den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ geschlossen – für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, mehr Fachkräfte und eine intensivere Förderung für alle Kinder. Der Ministerrat hat heute für die Maßnahmen des Pakts grünes Licht erteilt. Das Land wird dafür ab Herbst 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich investieren. Diese dauerhaften, jährlichen Landesmittel werden noch um befristete Bundesmittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) ergänzt. Rund 729 Millionen Euro werden in den Jahren 2019 bis 2022 aus dem Gute-Kita-Gesetz nach Baden-Württemberg fließen und die Maßnahmen des Pakts ergänzen. „Unser Ziel ist, von Grund auf eine höhere Bildungsqualität für alle Kinder zu ermöglichen. Die immense Bedeutung der Bildung in der frühen Kindheit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es ist wichtig, Kinder so früh wie möglich in ihrer Entwicklung zu unterstützen und allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext, gute Startchancen zu ermöglichen“, so Eisenmann. Die Ziele des Pakts für gute Bildung und Betreuung sind somit eng verknüpft mit der Qualitätsoffensive für das Schulsystem.

Ausbildungsoffensive für mehr Fachkräfte im Land

Ein guter Personalschlüssel ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Baden-Württemberg ist beim Personalschlüssel zwar der bundesweite Spitzenreiter, doch auch hierzulande fehlen derzeit Fachkräfte. Zu den zentralen Maßnahmen des Pakts gehört deshalb eine groß angelegte Ausbildungsoffensive. Durch eine Ausbildungspauschale als Anreiz für Kita-Träger, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, sollen Auszubildende gewonnen werden. Diese Ausbildungsoffensive Baden-Württembergs soll durch das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ sowie die baden-württembergischen Handlungsfelder im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes noch einen zusätzlichen Schub erhalten: Über das Bundesprogramm können in Baden-Württemberg etwa 340 Personen gefördert werden und über das Gute-KiTa-Gesetz weitere rund 660 Personen. Insgesamt können damit 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert werden. Diese umfangreiche Ausbildungsoffensive bedingt eine Aufstockung der schulischen Kapazitäten. Deshalb werden zusätzliche Lehrkräfte eingesetzt, um weitere Klassen an den Fachschulen für Sozialpädagogik einzurichten. Das Land erhöht die schulischen Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher damit langfristig auf insgesamt fast 6.000 Plätze.

Sprachkompetenz ist elementar für den Bildungserfolg

Ein weiterer Schwerpunkt des Pakts liegt auf der sprachlichen und elementaren Förderung von Kindern. Aus den Resultaten der Einschulungsuntersuchung (ESU) und aus strukturierten Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte ergibt sich, dass rund 30 Prozent der Kinder in den baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen einen sprachlichen Förderbedarf haben. Jeweils circa zehn bis 15 Prozent der Kinder haben eine noch nicht dem Alter entsprechende Entwicklung bei den mathematischen Vorläuferfähigkeiten sowie bei den sozial-emotionalen Kompetenzen, rund ein Viertel der Kinder in der Motorik. Damit jedes Kind die individuell gezielte Förderung erhalten kann, beinhaltet das neue Konzept „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ eine entsprechende Weiterentwicklung der Einschulungsuntersuchung (ESU). Ausgehend von der ESU werden künftig alle Eltern bei einem festgestellten Förderbedarf des eigenen Kindes in einem von der Kita verbindlich anzubietenden Entwicklungsgespräch über Fördermöglichkeiten informiert. An diesem „Runden Tisch“ nehmen Eltern, pädagogische Fachkräfte der Kita und nach Möglichkeit Kooperationslehrkräfte der Grundschulen sowie Vertreter des Gesundheitsamts und von Frühförderstellen teil. „Bislang ist eine Förderung nach der Einschulungsuntersuchung nicht die Regel, wodurch Kinder in ihrer Entwicklung nicht gezielt unterstützt werden. Das dürfen und können wir uns nicht weiter leisten. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und verbindliche Förderung“, so Ministerin Eisenmann. Sprachkompetenz und Ausdrucksvermögen seien elementar für den Bildungserfolg aller Kinder.

Inklusion – Kooperation Kita - Grundschule – Stärkung der Kindertagespflege

Der Pakt für gute Bildung und Betreuung umfasst außerdem eine stärkere Unterstützung der Inklusion durch mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter. Der Einstieg beginnt mit einer Modellphase in insgesamt acht Stadt- und Landkreisen: In Phase eins starten ab Herbst 2019 der Landkreis Böblingen und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; ab Januar 2020 folgen der Stadtkreis Mannheim, der Enzkreis, der Landkreis Esslingen, der Landkreis Reutlingen, der Landkreis Biberach und der Stadtkreis Freiburg. Auch die Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule wird gestärkt. Das Land hat dafür bereits die Zuweisungen an die Gemeinden erhöht, so dass ab Oktober 2019 jede Kindertageseinrichtung zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule erhält. Weitere Maßnahmen des Pakts sind eine finanzielle Stärkung der Kindertagespflege sowie eine Evaluation des Orientierungsplans.

Stellenwert frühkindlicher Bildung sichtbar machen

Außerdem errichtet das Land eine eigene Einrichtung für die Elementarbildung, das „Forum frühkindliche Bildung“. „In Kindertageseinrichtungen geht es schon lange nicht nur um Betreuung. Kitas sind heute als Bildungseinrichtungen etabliert. Diese frühkindlichen Bildungsaufgaben müssen wir weiter stärken. Dies geschieht auch, indem wir die Elementarbildung institutionell aufwerten – mit einer eigenen Einrichtung, die deren Stellenwert in Baden-Württemberg und über die Landesgrenze hinaus gerecht wird“, betont Ministerin Eisenmann. Aufgabe des „Forums Frühkindliche Bildung“, das im Jahr 2020 an den Start gehen soll, ist es, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch wissenschaftlich fundierte Begleitung zu sichern und weiterzuentwickeln und die Vernetzung von Praxis und Theorie sowie den Wissenschaftstransfer zu ermöglichen.

Gute-Kita-Gesetz ergänzt Pakt für gute Bildung und Betreuung

Ziel des so genannten Gute-Kita-Gesetzes des Bundes ist, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. „Beim Gute-Kita-Gesetz handelt es sich aber leider um einmalige Projektmittel, die im Gegensatz zu den Landesmitteln des Pakts für gute Bildung und Betreuung zeitlich befristet sind“, sagt Ministerin Eisenmann. Die Länder konnten dafür verschiedene Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung auswählen. Das Land Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, aufbauend auf den Pakt für gute Bildung und Betreuung die Bundesmittel ebenfalls für qualitative Maßnahmen zu verwenden. Die Mittel werden beispielsweise dafür verwendet, Leitungszeit in Kitas zu gewähren sowie Qualitätsverbesserungen in der Kindertagespflege umzusetzen.

Leitungszeit ist entscheidendes Qualitätsmerkmal

„Mit den kommunalen Landesverbänden und unseren Gesprächspartnern der kirchlichen und freien Träger und der Kindertagespflege waren wir uns einig, dass wir den überwiegenden Teil der Bundesmittel in die Leitungsfreistellung investieren wollen. Leitungszeit für die Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben sehen wir als ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten und damit für die gelingende Förderung aller Kinder an“, betont Ministerin Dr. Eisenmann. Nach Beratung mit den kommunalen Landesverbänden sollen alle Kitas unabhängig von der Größe und der Anzahl ihrer Gruppen einen Grundsockel von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben erhalten. Bei Kitas mit zwei Gruppen oder mehr sollen zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt werden.

Neben den bereits genannten Punkten – Gewährung von Leitungszeit und Förderung von PiA-Ausbildungsplätzen – sollen die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes in Baden-Württemberg auch für die Erhöhung des Umfangs der Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie für folgende Handlungsfelder eingesetzt werden: für die Qualifizierung von Kita-Leitungen, die Weiterführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ sowie für trägerspezifische innovative Projekte. Außerdem sollen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der PiA-Ausbildung zusätzliche Zeitkontingente für ihre Tätigkeit erhalten. Geplant ist darüber hinaus, den Schülerinnen und Schülern in der klassischen Erzieherausbildung ein Stipendium in Form eines monatlichen Zuschusses in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Die Gespräche über die einzelnen Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetz sind noch nicht abgeschlossen.

Darstellung aller Maßnahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung

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