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Lehrereinstellung

Nachrückverfahren zur Lehrereinstellung startet

Das Nachrückverfahren startet am 1. Juli. (Foto: clipdealer)
Am 1. Juli startet das Nachrückverfahren zur Lehrereinstellung.  Für Bewerberinnen und Bewerber, die noch kein Stellenangebot erhalten haben, gibt es weiterhin gute Chancen. Gymnasiallehrkräfte können sich außerdem unter anderem für Stellen an Grundschulen bewerben. Von ihren Erfahrungen an der Grundschule berichten zwei Gymnasiallehrerinnen.

Wer ein abgeschlossenes Lehramtsstudium in der Tasche hat und für das kommende Schuljahr noch eine Stelle sucht, der hat im Nachrückverfahren gute Chancen auf eine Einstellung. Beim Nachrückverfahren, das in einem ersten Schritt vom 1. Juli 2019 an bis zum 5. Juli läuft, sind die Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr an ihren ursprünglichen Einstellungsantrag gebunden. „Die Karten werden noch einmal neu gemischt. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die bisher nicht zum Zug gekommen sind, haben die Möglichkeit, sich noch einmal neu zu orientieren. Sie können sich die noch offenen Stellen ansehen, ihre ursprünglich genannten Einstellungswünsche noch einmal überdenken und sich auf die für sie interessanten Stellen bewerben“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Eine Bewerbung ist via www.lehrer-online-bw.de möglich.

Im Vergleich mit dem vergangenen Schuljahr ist die Zahl der noch offenen Stellen zum Zeitpunkt des Nachrückverfahrens zurückgegangen. Für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (WHR) stehen jeweils noch mehr als 400 Stellen zur Verfügung. Für Grundschullehrerinnen und -lehrer sowie für Bewerberinnen und Bewerber der Lehrämter Grund- und Hauptschule, Realschule und WHR bedeutet dies, dass augenblicklich noch gute Einstellungsmöglichkeiten vorhanden sind. An den allgemein bildenden Gymnasien ist die Zahl der offenen Stellen wie in den vergangenen Jahren allerdings überschaubar. Lehrkräfte mit einer gymnasialen Lehramtsausbildung, die bisher noch kein Einstellungsangebot erhalten haben, können sich über das Portal www.lehrer-online-bw.de über die an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen ausgeschriebenen Stellen hinaus auch an Grundschulen sowie für das Lehramt WHR an Werkreal-,Haupt, Real- und Gemeinschaftsschulen für eine Einstellung bewerben. Über eine berufsbegleitende Zusatzqualifizierung können die Lehrkräfte dann jeweils die Befähigung für das Lehramt Grundschule oder das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule erlangen und anschließend verbeamtet werden. Über diese Option informiert das Kultusministerium alle Bewerberinnen und Bewerber mit gymnasialer Lehramtsausbildung, die bisher kein Angebot zur Einstellung erhalten haben, noch einmal explizit.

Rückmeldungen von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen

„Die Möglichkeit ins gymnasiale Lehramt zurückzukehren, macht das Angebot attraktiv. Es wird gut angenommen, und ich möchte den jungen Gymnasiallehrkräften, die momentan noch keine Stelle haben, diese Möglichkeit ans Herz legen“, sagt die Kultusministerin. Sie betont: „Die Rückmeldungen von aktuellen Teilnehmern sind sehr positiv. Sie zeigen, dass es sich auch für die persönliche Weiterentwicklung lohnt, das Angebot wahrzunehmen.“

Das Kultusministerium hat mit einigen Gymnasiallehrkräften gesprochen, die an Grundschulen unterrichten, und sie nach ihren Erfahrungen gefragt. Julia Seitz, eine Deutsch- und Englischlehrerin und momentan an einer Grund- und Gemeinschaftsschule in Herrenberg, berichtet: „Ich habe mich von Anfang an auch an Grundschulen beworben. Mit meiner Fächerkombination Deutsch und Englisch war die Jobsituation ziemlich schlecht, und ich wollte wieder zurück in die Heimatgegend. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass es mich weiter bringt, weil ich bis dahin nur das Gymnasium kannte, aber nicht die Schulen, wo die Kinder herkommen.“ Auch Tanja Freiesleben, ausgebildete Gymnasiallehrkraft, arbeitet mit Freude an der Grund- und Gemeinschaftsschule Großaspach. Für die Lehrerin wäre nach der Ausbildung die Alternative ein Bundeslandwechsel gewesen, um im Gymnasium unterzukommen, wie sie erzählt. Daher habe sie sich für den Schritt an die Grundschule und die Zusatzqualifikation mit der Übernahmezusage entschieden. „Die unbefristete Stelle war ein verlockendes Angebot.“

Die Arbeit an der Grundschule bewerten beide als bereichernd. „Ich finde es tatsächlich super, mir macht die Arbeit unglaublich viel Spaß. Ich bin auch direkt Klassenlehrerin einer ersten Klasse geworden. Natürlich ist es ein ganz anderes Unterrichten, man leistet mehr Erziehungsarbeit als stoffliche Vermittlung. Aber mir gibt das unglaublich viel, und mir bringt das auch als Lehrerin unglaublich viel, weil man auch etwas anderes sieht“, erklärt Julia Seitz. Unterschiede zur Arbeit an Gymnasien sieht auch Tanja Freiesleben: „An einer Grundschule hat man im Vergleich zum Gymnasium etwas weniger Vorbereitungsaufwand, da mehr Material unter Kollegen ausgetauscht wird. Auch die Korrekturen von Klassenarbeiten sind weniger, die am Gymnasium häufig in die Ferienzeit fallen. Dafür nimmt die Elternarbeit an einer Grundschule deutlich mehr Zeit in Anspruch.“ Aber auch sie sieht die Erfahrung positiv: „Es macht Spaß und ich habe mich auch nicht mehr für den gymnasialen Bereich beworben. Mir gefallen besonders die Rückmeldungen von den Schülern.“

Regional unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten

Die noch offenen Stellen im Nachrückverfahren verteilen sich regional durchaus unterschiedlich. Einstellungsmöglichkeiten für das Lehramt Grundschule sowie das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule bestehen vor allem noch in den Landkreisen Böblingen, Schwarzwald-Baar, Rottweil, Reutlingen, Zollern-Alb und Tuttlingen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, wo es noch freie Stellen gibt, bieten die Karten auf www.lehrer-online-bw.de Stellensuchenden einen guten Überblick. Diese Karten finden sich hier: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/stellen/regionale-verteilung-der-stellenangebote.

Offene Stellen gibt es auch noch an den beruflichen Schulen. Wenn diese Stellen auch für den Direkteinstieg, also für den Einstieg von berufserfahrenen Fachkräften geöffnet sind, wirbt das Kultusministerium dafür zusätzlich über das Onlinestellenportal „stepstone“. Auf diesem Weg möchte das Kultusministerium vor allem geeignete Personen außerhalb des schulischen Bereichs ansprechen. „Die attraktiven Karrieremöglichkeiten an den beruflichen Schulen sind nicht jedem bekannt. Über diesen Weg wollen wir deshalb Fachkräfte aus der freien Wirtschaft ansprechen, die mit ihren beruflichen Vorerfahrungen für die beruflichen Schulen sehr wertvoll sind“, erklärt Kultusministerin Eisenmann. Die über den Direkteinstieg gewonnenen Fachkräfte werden in den ersten beiden Jahren nach der Einstellung berufsbegleitend pädagogisch geschult und werden in der Regel auch in ein Beamtenverhältnis übernommen.

Die Bewerbungsverfahren im Überblick

Das Nachrückverfahren läuft in einem ersten Schritt vom 1. bis zum 5. Juli. Eine Bewerbung ist über das Portal Lehrer Online in Baden-Württemberg (www.lehrer-online-bw.de) möglich. Auch nach dem Nachrückverfahren können offene Stellen noch schulbezogen ausgeschrieben werden.

  • 30.11. - 05.12.2018: Sonderausschreibungsverfahren zur Lehrereinstellung für ausgewählte Lehrämter
  • 04. - 08.02.2019: Ausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum
  • 20. - 25.03.2019: Hauptausschreibungsverfahren zur Lehrereinstellung
  • 03. - 07.06.2019: Listenauswahlverfahren zur Lehrereinstellung
  • 01. - 05.07.2019: Beginn des Nachrückverfahrens zur Lehrereinstellung über Stelleninfo der Regierungspräsidien und schulbezogene Stellenausschreibungen
  • bis 30.09.2019: weitere Lehrergewinnung über die Einstellungsverfahren

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