Navigation überspringen

Digitalpakt

Digitalpakt ja, aber ohne Grundgesetzänderung



Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann begrüßt die einstimmige Entscheidung aller 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die vom Bundestag geplante Verfassungsänderung zu stoppen: „Wir Länder stehen hinter dem Digitalpakt. Der Digitalpakt ist wichtig, wir brauchen ihn, und die Schulen warten schon seit zwei Jahren auf die versprochenen Milliarden. Doch wir haben mit dem bestehenden Artikel 91c einen Weg, über den das Geld sofort ausbezahlt werden kann. Digitalpakt ja, aber ohne Grundgesetzänderung.“

Bereits im Juni 2017 haben sich die Länder gemeinsam mit dem Bund auf Eckpunkte zur Umsetzung des Digitalpakts geeinigt. Auch die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung stand fest. „Wir waren uns einig, dass wir dafür den bestehenden Grundgesetzartikel 91c heranziehen. Ein Vorschlag, der übrigens von der damaligen Bildungsministerin Wanka kam, und den ich nach wie vor für den besten Weg halte“, so Eisenmann. „Die vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung bedeutet einen massiven Eingriff in unser föderales System und in die Zuständigkeit der Länder für Bildungsfragen. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich alle Länder unisono unserer Haltung in Baden-Württemberg angeschlossen haben“, sagt die Ministerin.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.