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SCHULE

Zweite Vollerhebung zum Unterrichtsausfall startet nach den Herbstferien

Schulische Personalvertretungen blockieren differenzierte Betrachtung des Unterrichtsausfalls
 
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Unser Ziel ist Klarheit und Transparenz. Eltern fordern zu Recht Informationen über Unterrichtsausfall.

Vom 12. bis 16. November führt das Kultusministerium zum zweiten Mal eine Vollerhebung des Unterrichtsausfalls an allen öffentlichen Schulen durch. „Wir brauchen Klarheit und Wissen über die Situation an den Schulen. Nur mit einer transparenten Datenbasis können wir auf Probleme bei der Unterrichtsversorgung reagieren“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Wie angekündigt wird das Ministerium von nun an mehrmals im Jahr den Unterrichtsausfall an den Schulen erfassen. Im aktuellen Schuljahr 2018/19 sind drei Vollerhebungen geplant: im November, im Februar sowie im Juni. „Drei Erhebungen sind für die Gesamtschau und eine genauere Analyse wichtig, da wir so Vergleiche ziehen und saisonale Schwankungen berücksichtigen können“, so Eisenmann.

Ursprünglich hatte das Ministerium geplant, das Konzept bereits für die aktuelle Vollerhebung um eine Analyse des Vertretungsunterrichts zu erweitern. Die beim Ministerium angesiedelten schulischen Personalvertretungen (Hauptpersonalräte) haben diese Erweiterung jedoch bislang abgelehnt. „Die Eltern im Land fordern zu Recht Informationen über den Unterrichtsausfall. Unser gemeinsames Anliegen sollte Klarheit und Transparenz sein. Die bislang ablehnende Haltung der schulischen Personalvertretungen ist vor diesem Hintergrund wenig verständlich“, so die Ministerin. Vertretungsunterricht sei ein wichtiges Mittel, um Unterrichtsausfall zu vermeiden, jedoch komme es darauf an, wie dieser genau aussehe. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sollten deshalb angeben, was im Unterricht einer Vertretungsstunde passiert: Ob die Vertretung durch Fachunterricht im gleichen Fach, Fachunterricht in einem anderen Fach, durch beaufsichtigtes Arbeiten an Inhalten im gleichen Fach, beispielsweise mit Arbeitsblättern oder in selbstorganisierten Lernphasen, oder durch sonstige Maßnahmen gestaltet wurde.

„Gerade in Zeiten des Lehrermangels ist es besonders wichtig, dass wir hier einen genauen Blick auf die einzelne Schule erhalten. Warum fällt der Unterricht aus? Was unternimmt die Schule konkret, um den Ausfall zu überbrücken?“, erläutert Eisenmann. Im Sinne einer verantwortungsvollen Ressourcensteuerung seien dies wichtige Informationen. Das Ministerium habe deshalb die Erhebung erweitert, um zusätzliche Informationen und damit ein größeres Steuerungswissen für die Schulen und für die Schulaufsicht gewinnen zu können. „Unser Ziel ist, Unterrichtsausfall wirksam vorzubeugen. Die Blockadehaltung der Personalvertretungen lässt jedoch ein Interesse an Transparenz und differenzierter Betrachtung vermissen“, sagt Eisenmann. Die Ministerin hofft, im derzeit laufenden Mitbestimmungsprozess bis zur nächsten Erhebung im Februar eine grundsätzliche Einigung mit den Hauptpersonalräten erzielen zu können. Aufgrund der derzeit noch ablehnenden Haltung müsse die Erhebung nach den Herbstferien jedoch nach dem bisherigen Umfrageschema durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Um auf Unterrichtsausfälle an den Schulen in Baden-Württemberg passgenauer reagieren zu können, hat das Kultusministerium im Juni 2018 zum ersten Mal eine Vollerhebung des Unterrichtsausfalls an allen öffentlichen Schulen durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es lediglich eine jährliche Stichprobenuntersuchung im November an rund 15 Prozent der öffentlichen Schulen im Land. Diese Vollerhebungen gibt es von nun an mehrmals im Jahr. Dabei wird das Kultusministerium künftig vom Institut für Bildungsanalysen unterstützt werden, das zum Januar 2019 gegründet wird.

Im Schuljahr 2018/19 finden drei Vollerhebungen statt:

1)    12. bis 16. November 2018
2)    11. bis 15. Februar 2019
3)    03. bis 07. Juni 2019

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