Von der Grundschule in die weiterführenden Schulen
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Das Aufnahmeverfahren – Stärkung der Elternrechte
Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und
Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das
baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene
Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?
Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden
Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen sie Lernstand und
Entwicklungspotenzial ihres Kindes berücksichtigen.
Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse
Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.
Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem
Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.
Die Grundschulempfehlung
Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen,
welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine
pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und
Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.
Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den
einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart
entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen,
wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der
Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht
wurde.
Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden
Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.
Das besondere Beratungsverfahren
Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das
besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür
besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die
Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.
Wichtige Termine im Schuljahr 2019/20
- Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Freitag, 31. Januar 2020.
Grundschulempfehlung
- Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit
der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr bis Montag, 10. Februar 2020.
- Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
Besonderes Beratungsverfahren
- Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: bis Mittwoch, 1. April 2020.
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
- Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 11. März 2020 und Donnerstag, 12. März 2020,
- Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Freitag, 3. April 2020.