Auf Initiative des Kultusministeriums hat die Landesregierung im November 2016 den Landesrechnungshof beauftragt, die
Ressourcensteuerung der Kultusverwaltung zu durchleuchten und Konsolidierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. „Das nun vorliegende
Gutachten enthält wichtige Hinweise, wie wir die vorhandenen Ressourcen noch zielgerichteter für die Unterrichtsversorgung an den
Schulen einsetzen können. Ich bin dem Rechnungshof dankbar für diesen wertvollen Beitrag. Das umfangreiche Gutachten zeigt, dass
es die richtige Entscheidung war, den Rechnungshof als objektiven Begutachter ins Boot zu holen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne
Eisenmann. Das Gutachten bestätige, dass an vielen Stellschrauben bereits die richtigen Schritte eingeleitet wurden. So habe das
Kultusministerium bereits begonnen, den Einsatz von Lehrern außerhalb des Unterrichts aufzuarbeiten und zu reduzieren mit dem Ziel,
die Unterrichtsversorgung zu stärken. „Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen“, so Eisenmann.
Darüber hinaus rege der Rechnungshof wichtige bildungspolitische Diskussionen an – etwa beim Thema Lehrerarbeitszeit und bei
der regionalen Schulentwicklung. „Der Rechnungshof liefert damit Impulse für eine Debatte, die wir nun politisch innerhalb der
Landesregierung und mit den sie tragenden Fraktionen führen und diskutieren müssen“, sagt Eisenmann. „Wir werden uns
gemeinsam eingehend mit den Empfehlungen auseinandersetzen und prüfen, welche Handlungsspielräume bislang noch ungenutzt
sind“, so Eisenmann.
Bei der Überprüfung des Ressourceneinsatzes hat der Rechnungshof auch Daten aus dem Haushalt mit der amtlichen Schulstatistik
verglichen und dabei voneinander abweichende Zahlen bemängelt. „Eine solide, datengestützte Schulentwicklung und
Ressourcensteuerung ist mehr als überfällig. Mit dem neuen Institut für Bildungsanalysen werden wir diese Lücke
schließen und dort mit einer eigenen Statistikabteilung für Zahlen aus einer Hand sorgen“, so Susanne Eisenmann.
Auch dem Themenkomplex Schulversuche hat sich der Rechnungshof parallel zur internen Prüfung des Kultusministeriums angenommen. Er
empfiehlt, dass Schulversuche nur eingerichtet werden sollten, wenn diese „im Rahmen eines zentralen Wirkungscontrollings
stattfinden“. „Wir sind derzeit mit Hochdruck dabei, eine umfassende Übersicht zu allen bestehenden Schulversuchen zu
erstellen. Dabei werden wir konkret über die Perspektive der Schulversuche entscheiden“, so Eisenmann. Künftige Versuche
würden nur noch eingerichtet, sofern eine klare Zielsetzung sowie eine wissenschaftliche Begleitung von Anfang intendiert seien. Das
Ergebnis der Auswertung werde in Kürze vorliegen.
Weitere Informationen
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann informiert am kommenden Dienstag, 19. Juni, das Kabinett in einem mündlichen Bericht über
das Gutachten des Rechnungshofs. Anschließend wird das Kultusministerium das Gutachten allen Landtagsfraktionen zur Verfügung
stellen und es im Internet veröffentlichen.