Ordentliche Abschlussprüfung und Prüfungstermine für Schulfremde
Schriftliche Prüfung
Fach |
Haupttermin |
Nachtermin |
Deutsch |
30. April 2019 |
24. Mai 2019 |
Mathematik |
3. Mai 2019 |
27. Mai 2019 |
Englisch (Pflichtfremdsprache) |
7. Mai 2019 |
28. Mai 2019 |
Französisch (Pflichtfremdsprache) |
8. Mai 2019 |
29. Mai 2019 |
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung und die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung sollen frühestens am Mittwoch, 26. Juni 2019 beginnen und spätestens am Freitag, 12. Juli 2019 beendet sein.
Der Beginn der mündlichen Prüfung für Abendrealschulen kann auf Montag, 24. Juni 2019, vorgezogen werden.
Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler
Im Anschluss an die Informationen der Schülerinnen und Schüler über die Noten der Jahresleistung und die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa zwei Unterrichtswochen vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt; jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.
Etwa drei Wochen vor Beginn der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. Zur Begleitung und Betreuung der Schülergruppen muss zur Vorbereitung der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ein entsprechendes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.
Mit Beginn der mündlichen Prüfung sowie der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht.
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 19. Juli 2019 entlassen.