Auf dieser Seite veröffentlichen wir sukzessive Antworten auf die vielen Fragen, die sich durch den Ukraine-Krieg in Bezug
auf die Beschäftigung an der Kita ergeben
FAQ zur Beschäftigung in der Kita
Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrerinnen und Lehrer für die Vorschule oder Grundschule müssen ihre Qualifikationen zunächst anerkennen lassen, bevor sie eine Zulassung für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen erhalten.
Unterstützung in Baden-Württemberg bieten die vier Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Diese beraten und informieren kostenfrei zum Anerkennungsverfahren, zur Antragstellung sowie zu eventuellen notwendigen Qualifizierungen in Deutschland.
Weitere Informationen (in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache):
https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/anerkennungsberatung/
https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/counseling-for-migrants.html
https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/anerkennung-ukrainischer-abschluesse.html
Die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart ist zuständig für die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland im Bereich Vorschul- und Elementarpädagogik erworben wurden. Nach Durchführung eines Anerkennungsverfahrens mit Nachqualifizierung kann eine Gleichwertigkeit mit einem in Baden-Württemberg erworbenen Abschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher oder Staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerin bescheinigt werden. Damit ist eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen, Ganztagesbetreuungen an Grundschulen und Jugendhilfeeinrichtungen in Baden-Württemberg möglich.
Nähere Informationen über Antragstellung und Nachqualifizierung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Zeugnisanerkennungsstelle, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart, monika.gleissner@rps.bwl.de , Tel. .
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart bei der Zeugnisanerkennungsstelle unter der Rubrik „So stellen Sie bei uns einen Antrag“.
Oder direkt auf das Dokument: Antrag
Anerkennung ausländische Bildungsnachweise (PDF)
Die Zeugnisanerkennungsstelle benötigt das ausgefüllte Antragsformular sowie einen Nachweis über Ihre Identität, einen tabellarischen Lebenslauf und originalsprachliche und übersetzte Nachweise über Ihre Berufsqualifikationen (Diplom, Fächerübersichten, Nachweise über Berufstätigkeiten).
Die Unterlagen müssen an das Regierungspräsidium Stuttgart, Zeugnisanerkennungsstelle, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart, anerkennungsstelle@rps.bwl.de eingesandt werden.