Auf dieser Seite veröffentlichen wir sukzessive Antworten auf die vielen Fragen, die sich durch den Ukraine-Krieg in Bezug
auf die Betreuung geflüchteter Kinder in der Kita ergeben.
Betreuung von geflüchteten Kindern
Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist eine Leistung nach dem SGB VIII. Ausländer können Leistungen nach dem SGB VIII beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Kinder, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, reisen auf der Grundlage der Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) nach Deutschland ein. Sie sind rechtmäßig in Deutschland. Sie haben dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII), wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nehmen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sie an dem Ort, für den erkennbar ist, dass sie dort nicht nur vorübergehend verweilen. Insoweit ist eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung vorzunehmen.
Vor Ort werden derzeit unterschiedliche Betreuungsangebote eingerichtet. In der ersten Zeit nach der Ankunft in einer Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg können Angebote wie Familiengruppen, Spielgruppen oder offene Gruppenangebote dabei unterstützen, nach den Fluchterfahrungen hier gut anzukommen. Diese Angebote eignen sich insbesondere auch bei ungewisser Aufenthaltsdauer. Darüber hinaus ist im Rahmen freier Plätze auch eine Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung möglich.
Hierzu kann eine ukrainische Familie den Bedarf eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ggf. zeitnah der Kommune melden, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das weitere Vorgehen wird dann örtlich festgelegt (z. B. Aufnahme in eine Warteliste).
Bitte informieren Sie sich vor Ort über Betreuungsmöglichkeiten.
Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Website des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS-Landesjugendamt). Der KVJS hat
eine FAQ-Liste zur Betreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine entwickelt. Die FAQ-Liste finden Sie unter: KVJS: Aktuelle gesetzliche
Vorgaben und Empfehlungen
Alle Kinder müssen vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz grundsätzlich einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorlegen. Dies gilt auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine.
Vor der Aufnahme von geflüchteten ukrainischen Kindern in eine Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle muss mindestens die erste Masernimpfung erfolgt sein. Die zweite Masernschutzimpfung ist nach vier Wochen nachzuholen. Die Kindertagestätte oder Kindertagespflegestelle muss die Kinder ohne vollständigen Impfschutz, also auch die Kinder mit nur einer Impfung bei Aufnahme, an das Gesundheitsamt melden.
Um Sprachen zu lernen, brauchen Kinder einen regelmäßigen Zugang zu der zu erlernenden Sprache sowie einen differenzierten und abwechslungsreichen Input. Zu Beginn ist es wichtig, dass die Kinder sich nicht nur in sprachlicher Hinsicht, sondern insgesamt an die fremde Umgebung und sozialen Gepflogenheiten, Abläufe und vorhandenen Tagesstrukturen gewöhnen. Erst wenn sie sich wohl und sicher fühlen, können sie sich besser am sozialen Umfeld beteiligen. Besonders die Kinder im Kindergartenalter lernen Sprachen nach der Immersionsmethode, indem sie in die sprachliche Umgebung eintauchen und durch Hören sowie den situativen Kommunikationskontext sprachliche Bedeutungen und Absichten der Sprecherin oder des Sprechers erschließen können. Diese Methode hat sich als besonders geeignet erwiesen, da sie dem natürlichen Weg, wie Kinder eine Sprache lernen, sehr nahekommt. Dabei spielt die gegenständliche Unterstützung und Visualisierung in der Kommunikation mit den Kindern eine wichtige Rolle. Auf spielerische Art und Weise lernen die Kinder gerne und schnell andere Sprachen, wenn sie sich in einer Umgebung wohl fühlen und Vertrauen zu den jeweiligen Bezugspersonen aufbauen. Dies müssen pädagogische Fachkräfte beachten, wenn sie ukrainische Kinder aufnehmen oder sie in verschiedenen Kontexten begleiten. Hier ist in verschiedenen Betreuungs- und Begleitangeboten, seien dies der reguläre Besuch der Kindertageseinrichtung oder anderer offener Spielangebote mit oder ohne pädagogische Begleitung. Wichtig ist, dass beim Sprachenlernen der regelmäßige Zugang zur sprachlichen Umgebung und zur Kommunikation auch mit Gleichaltrigen einen der bedeutendsten Erfolgsfaktoren darstellt.
Um pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und Helfer zu unterstützen hat das Forum Frühkindliche Bildung ein Spiel- und Sprachbegleitkonzept entwickelt.
Das Forum Frühkindliche Bildung (FFB BW) stellt auf folgender Website umfangreiche Informationen und Hinweise (zum Teil auch in ukrainischer Sprache) z. B. zu den Themen: Mit Kindern über Krieg sprechen, Hintergrundwissen und Informationen zur Integration von geflüchteten Kindern, Hintergrundwissen für Fachkräfte zum Umgang mit traumatisierten Kindern, Hilfsmittel zur sprachlichen Verständigung, Digitale Informations- und Weiterbildungsangebote und Bilderbücher zur Verfügung: https://www.ffb-bw.de/de/aktuelles .