Mit der Grundschulempfehlung, die Sie schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Sie im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Von der Grundschule in die weiterführenden Schulen
Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert.
Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.
Terminplan für das Aufnahmeverfahren 2021
Erstellung der Grundschulempfehlung
- Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4
über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 29. Januar 2021
- Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit
der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum bis Mittwoch, 10. Februar 2021
- Entscheidung der Eltern ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung
an der Grundschule
spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung
Besonderes Beratungsverfahren
- Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Dienstag, 30. März 2021
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 10. März 2021 und Donnerstag, 11. März 2021
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: Bis Donnerstag, 1. April 2021
Beratungsverfahren
Beratungskonzept
in der Grundschule
Von
der Grundschule in die weiterführende Schule: Informationen für Eltern und Lehrkräfte
Bildungswege
in Baden-Württemberg 2020/2021
Grafik
Bildungswege in Baden-Württemberg 2020
Verwaltungsvorschrift
des Kultusministeriums Über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe