Die Verteilung der Kontingentstunden auf die einzelnen Klassenstufen war Grundlage für die Arbeit der
Bildungsplankommissionen.
Die Übersicht kann folglich auch die Schulen bei der Verteilung der Kontingentstunden unterstützen. Selbstverständlich sind
in Verantwortung der Schulen auch andere Möglichkeiten der Verteilung denkbar. Bitte beachten Sie, dass die Anmerkungen zur
Beispielstundentafel Teil der kommenden Stundentafelverordnung sein werden und damit verbindlich sind.
1 In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
2 In den Klassen 8 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, fünf Jahreswochen-stunden Ethik vorgesehen. Die Wochenstundenzahl im Fach Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständi-gen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
3 Geschichte kann in Klasse 5 oder 6 begonnen werden.
4 Die 2. Fremdsprache kann nur in Klasse 6 begonnen werden.
5 Das Profilfach beginnt in Klasse 8.