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Grundschule

Schulanfang

Zwei Mädchen halten Füller in der Hand.

Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase. Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag. Optimale Startbedingungen für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, dazu sind alle Verantwortlichen verpflichtet, weil dies eine sensible Zeit in der kindlichen Biografie ist.

Wann sollen Kinder in die Schule gehen?

Ob ein Kind „schulfähig“ ist, hängt aber nicht allein vom Entwicklungsstand des Kindes und seinen geistigen und sozialen Fähigkeiten ab, sondern ebenso von der Schule.

Drei Fragen sind es, die mit dem Schulanfang bildungspolitisch verbunden sind:

  • die Frage nach dem individuell richtigen Einschulungszeitpunkt;
  • die Frage nach der pädagogischen und didaktisch-methodischen Weiterentwicklung des Unterrichts und
  • die Frage nach strukturellen Änderungen und Flexibilisierungen.

Das baden-württembergische Schulgesetz lässt bereits seit dreißig Jahren eine Einschulung noch nicht schulpflichtiger Kinder – ohne Altersbegrenzung – zu. Um noch mehr Flexibilität zu erreichen, wurden 1997 in Baden-Württemberg das Schulgesetz und 1998 die Grundschulversetzungsordnung geändert:

  • die Antragsstellung für eine vorzeitige Einschulung wurde erleichtert;
  • es besteht die Möglichkeit der Direkteinschulung in Klasse 2;
  • das Überspringen einer Klasse wird flexibel gehandhabt.

Stichtagsverlegung

Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt, die Landesregierung hat dazu das Schulgesetz entsprechend geändert. Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgt die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni: Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wurde, im Jahr darauf (2021/2022) ist es der 31. Juli und wiederum ein Jahr später (2022/2023) der 30. Juni. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen.

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf der Seite zur Vorverlegung des Einschulungsstichtags.

Stichtagsflexibilisierung

Im Rahmen der Stichtagsflexibilisierung können die Eltern die Schulpflicht selbst auslösen. Über die Einschulung entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter. Entsprechend der Vorverlegung des Stichtags würde auch der Einschulungskorridor für sogenannte „Kann-Kinder“ nach vorne verlegt werden.

Kinder heute unterscheiden sich in ihren Lebenslagen erheblich stärker als früher. Der Schuleintritt ist eine sensible Angelegenheit, deshalb muss die Frage nach dem richtigen Einschulungszeitpunkt gemeinsam mit denen beantwortet werden, die mit dem Kind zu tun haben. Letztlich kommt es aber darauf an, wie die Schule den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Eine flexible Einschulungspraxis, verbunden mit einem optimierten Anfangsunterricht, ist eine wichtige Voraussetzung dafür und ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Grundschule.

Weitere Informationen

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